Volltextsuche:
Erwerbsunfähigkeit bezeichnet die längerfristige bis dauerhafte Unfähigkeit, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen irgend einer Tätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nachzugehen. Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine mindestens fünfjährige Pflichtversicherung. Der volle Rentenanspruch von ca. 700 Euro monatlich kommt nur denjenigen zu, die unter drei Stunden täglich arbeiten können. Personen, die drei bis unter sechs Stunden einsatzfähig sind, erhalten die Hälfte der Auszahlungen. Weiterführende aktuelle Informationen können Sie im Internet, in Zeitungen, Zeitschriften und in anderen Medien finden.
Erwerbsunfähigkeit geht immer mit tiefgreifenden finanziellen Einbußen einher, die durch die durch den Staat nur in geringfügigem Maße aufgefangen werden. Daher ist es ratsam, privat vorzusorgen. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen werden von zahlreichen konkurrierenden Versicherern zu jeweils unterschiedlichen Preis-/Leistungsverhältnissen und Vertragskonditionen angeboten, so dass es sich lohnt, sie kostenfrei und unverbindlich im Internet zu vergleichen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine sehr bedeutende... mehr
Die Berufsunfähigkeit steht für die gesundheitlich... mehr
Viele Arbeitnehmer werden vor dem regulären... mehr
Erkrankungen am Knie sind häufig die... mehr
Die Erwerbsunfähigkeitsrente steht den versicherten Personen... mehr