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Erwerbsunfähigkeit besteht, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen längerfristig verhindert ist, durch irgendeine berufliche Tätigkeit ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten nur Personen, die mindestens fünf Jahre pflichtversichert waren. Der volle Rentenanspruch beträgt ungefähr. 700 Euro im Monat und wird nur denjenigen gewährt, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Personen, die drei bis unter sechs Stunden arbeitsfähig sind, erhalten nur 50 % der Rentenzahlungen. Gegen die unvermeidlichen wirtschaftlichen Ausfälle kann man sich durch eine freiwillige Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützen.
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