Erwerbsunfähigkeit Rentenversicherung

Erwerbsunfähigkeit besteht, sobald eine Person aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft an der Ausübung einer Tätigkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verhindert ist. In solch einem Fall besteht nur dann ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Betroffenen mindestens fünf Jahre pflichtversichert waren. Der volle Rentenanspruch liegt ungefähr bei 700 Euro im Monat und wird nur denjenigen gewährt, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Personen, die drei bis unter sechs Stunden arbeitsfähig sind, erhalten nur 50 % der Rentenzahlungen.


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Gegen die tiefgreifenden wirtschaftlichen Ausfälle, die zu den notwendigen Begleiterscheinungen der Erwerbsunfähigkeit gehören, schützt eine freiwillige Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese wird von einer Vielzahl konkurrierender Versicherer zu jeweils erheblichen Preis-/Leistungsunterschieden angeboten. Den umfassendsten Versichertenschutz zu günstigen Tarifen können Sie über einen kostenfreien, unverbindlichen Vergleich der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen im Internet ermitteln.

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