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Erwerbsunfähigkeit bezeichnet die längerfristige gesundheitlich begründete Verhinderung an der Ausübung einer Tätigkeit, die den Lebensunterhalt sichert. Um Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse zu beziehen, muss eine mindestens fünfjährige Pflichtversicherung nachgewiesen werden. Da dies bei Selbstständigen meist nicht der Fall ist und da die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ohnehin sehr dürftig ausfallen, sollte diese Berufsgruppe nicht auf eine private Absicherung verzichten. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann neben anderen Versicherungen auch von der Steuer abgesetzt werden.
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