Erwerbsunfähigkeit Volle

Die volle Erwerbsunfähigkeit besteht dann, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, ganz unabhängig von der Art der Tätigkeit. Sobald es sich bei den Betroffenen um gesetzlich Versicherte handelt und die Pflichtversicherung mindestens fünf Jahre beträgt, haben sie Anspruch aus Leistungen aus der staatlichen Rentenkasse. Der Höchstanspruch, der bei voller Erwerbsminderung ausgezahlt wird, liegt bei ca. 700 Euro im Monat. Die unausweichlich daraus resultierende Versorgungslücke, kann durch eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung ausgeglichen werden.


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