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Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten Personen, die mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Sobald sie voll erwerbsunfähig sind, das heißt weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig, beträgt diese Rente ca. 700 Euro im Monat. Dieser Anspruch halbiert sich, sobald die Betroffenen noch in der Lage sind drei bis unter sechs Stunden irgend einer Tätigkeit nachzugehen. Da Erwerbsunfähigkeit mit oder ohne einen Anspruch auf staatliche Leistungen mit finanziellen Ausfällen einhergeht, empfiehlt es sich, durch eine freiwillige Erwerbsunfähigkeitsversicherung selbst die Vorsorge zu übernehmen.
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