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Die Erwerbsunfähigkeitsrente wird den Versicherungsnehmern aus ihrer Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ausgezahlt, sobald sie aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, die ihren Lebensunterhalt sichert. Auch aus der staatlichen Rentenkasse kann man eine Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen, die jedoch nur den Personen zusteht, die mindesten fünf Jahre lang pflichtversichert waren. Außerdem fällt sie so gering aus, dass eine enorme Versorgungslücke entsteht. Daher sollte auf eine freiwillige Vorsorge für den Fall der Erwerbsunfähigkeit nicht verzichtet werden.
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