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Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenkasse kommt im Bedarfsfall nur denjenigen Personen zu, die mindestens fünf Jahre lang pflichtversichert waren. Da sie sehr dürftig ausfällt, entsteht notwendig eine Versorgungslücke, sobald eine Person aus gesundheitlichen Gründen an der Ausübung einer Tätigkeit zur Sicherung ihres Lebensbedarfes verhindert ist. Daher empfiehlt es sich, durch eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung selbst die Vorsorge zu übernehmen. Aufgrund ihrer Bedeutung handelt es sich um eine sehr beliebte Versicherung, die auch zahlreiche Anbieter hat.
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