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Sobald eine Person aus gesundheitlichen Gründen keine Tätigkeit mehr ausüben kann, die ihren Lebensunterhalt sichern würde, erhält sie, insofern sie privat vorgesorgt hat, eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus ihrer Versicherung. Dadurch kann sie in solch einem, ohnehin tragischem, Fall zumindest den gewohnten Lebensstandard beibehalten. Ein Anspruch auf staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente besteht nur bei dem Nachweis einer mindestens fünfjährigen Pflichtversicherung und fällt dann äußerst dürftig aus. Daher sollte auf die private Absicherung nicht verzichtet werden.
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