Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenkasse steht nur den Personen zu, die eine mindesten fünfjährige Pflichtversicherung nachweisen können. Sobald sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, haben sie einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente von ca. 700 Euro im Monat. Können Sie hingegen drei bis unter sechs Stunden arbeiten, halbiert sich der Anspruch. Da die staatlichen Leistungen sehr dürftig ausfallen und nicht allen Betroffenen zustehen, empfiehlt es sich, auch privat, durch den Vertragsabschluss über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, vorzusorgen.


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