Volltextsuche:
Die Erwerbsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenkasse steht nur den Personen zu, die eine mindesten fünfjährige Pflichtversicherung nachweisen können. Sobald sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, haben sie einen Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente von ca. 700 Euro im Monat. Können Sie hingegen drei bis unter sechs Stunden arbeiten, halbiert sich der Anspruch. Da die staatlichen Leistungen sehr dürftig ausfallen und nicht allen Betroffenen zustehen, empfiehlt es sich, auch privat, durch den Vertragsabschluss über eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, vorzusorgen.
Die monatliche Rente, die im Versicherungsfall an die Versicherungsnehmer ausgezahlt wird, erlaubt es diesen, den gewohnten wirtschaftlichen Lebensstandard weiter zu führen. Vergleichen Sie die Erwerbsunfähigkeitsversicherungen verschiedener Versicherer, in Bezug auf ihre Tarife und Leistungen, jetzt, kostenfrei, unkompliziert und unverbindlich im Internet!
Bei privaten Versicherungen wie der Berufsunfähigkeitsversicherung... mehr
Die Berufsunfähigkeit stellt eine sehr häufige... mehr
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine freiwillige Versicherung... mehr
Bei der Berufsunfähigkeit handelt es sich... mehr
Die Erwerbsunfähigkeit bezeichnet die gesundheitlich begründete... mehr