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Eine Erwerbsunfähigkeitsrente, in relativ geringer Höhe, aus der staatlichen Rentenkasse steht nur Personen zu, die mindestens fünf Jahre lang pflichtversichert waren. Da dies auf Freiberufler meistens nicht zutrifft, sollten sie auf eine freiwillige Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht verzichten. Diese dient dem Schutz der Versicherten vor dem finanziellen Ruin, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, einer Tätigkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nachzugehen. Freiberufler können diese Versicherung, ebenso wie einige andere Formen der privaten Absicherung steuerlich absetzen.
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