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Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung und dient dem Schutz der Versicherten vor dem wirtschaftlichem Ruin, falls sie wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen an der Ausübung einer Tätigkeit zur Sicherung ihres Lebensbedarfes verhindert sind. Einen Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben nur diejenigen, die mindestens fünf Jahre lang pflichtversichert waren. Die Leistungen im Versicherungsfall sind darüber hinaus an sämtliche Bedingungen geknüpft und fallen sehr dürftig aus. Daher sollte auf eine freiwillige Vorsorge nicht Verzichtet werden.
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