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Bei voller Erwerbsunfähigkeit wird eine gesetzliche EU-Rente gezahlt, die einer Beitragsleistung bis zum Alter 55 zuzüglich der Leistung von jeweils einem Drittel der Beiträge für den nächsten 5-Jahreszeitraum entspricht. Liegt nur Berufsunfähigkeit vor, so wird zwei Drittel der EU-Rente gezahlt. Die Leistung ist an die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren gebunden, und daran, im 5-Jahreszeitraum vor dem Leistungsfall mindestens 3 Pflichtversicherungsjahre (einschließlich freiwilliger Pflichtversicherung) nachzuweisen.
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