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Im Rahmen einer Ich-AG ist eine freiwillige Versicherung zulässig. Die Basis dafür bilden die beitragspflichtigen Einnahmen der Existenzgründer. Diese bestehen aus dem Sechzigstel der monatlichen Bezugsgröße. Der Beitragssatz differiert zwischen den Alten und den Neuen Bundesländern.
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