Existenzgründerdarlehen Voraussetzungen Bayern

Manche Menschen haben es satt, für andere zu arbeiten und starten ein eigenes Projekt. Sie machen sich selbständig und betreiben ein eigenes Gewerbe, mit dem sie sich ihren Lebensunterhalt verdienen möchten. Solche Menschen werden Existenzgründer genannt, die jedoch über eine bestimmte Geldsumme verfügen müssen, um sich ein Geschäft überhaupt aufbauen zu können. Öffentlich rechtliche Kreditinstitute im Freistaat Bayern möchten deshalb solchen Existenzgründern finanziell unter die Arme greifen, indem sie ihnen sogenannte Existenzgründerdarlehen gewähren.


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Voraussetzung dafür ist lediglich, dass der Kreditnehmer auch in Bayern seinen Wohnsitz hat. Denn der Freistaat möchte ja davon profitieren, dass er den Existenzgründer unterstützt. Ein Vorteil für Bayern ist es insofern, als der Existenzgründer durch sein Auftreten auf dem Markt die Wirtschaft ankurbelt. Somit wächst die Wirtschaft, was mit mehr Wohlstand für alle verbunden ist, die im Freistaat Bayern leben. Würde er hingegen einem Existenzgründer aus einem anderen Bundesland den Kredit geben, würde sie Geld für den Wachstum der Wirtschaft außerhalb der Grenzen investieren.

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