Existenzgründerdarlehen

Als Existenzgründer werden die Personen bezeichnet, die sich selbständig machen. Konkret heißt es, dass sie ein Gewerbe anmelden und einen Geschäftszweig eröffnen. Auf selbständiger Basis führen sie ein eigenes Geschäft, bei dem sie Gewinne zu erwirtschaften versuchen. Um aber ein Geschäft aufzubauen, braucht man ein gewisses Eigenkapital. Schließlich muss erst einmal viel in Organisation, Werbung und Personal investiert werden. Doch über das erforderliche Startkapital verfügen nur die wenigsten, die den Wunsch haben, selbständig zu werden.


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Deswegen vergeben so manche Kreditinstitute Existenzgründerdarlehen, die genau auf solche Personengruppen zugeschnitten sind. Meistens sind es Kreditinstitute, deren Ziel darin besteht, die Wirtschaft im Land anzukurbeln. Das Darlehen funktioniert wie üblich. Der Existenzgründer bittet um eine bestimmte Geldsumme, die ihm das Kreditinstitut gewährt, sofern er alle Bedingungen erfüllt. Auf keinen Fall darf aber der Kreditnehmer verschuldet sein. Daraufhin hat der Kreditnehmer ein Entgelt zu zahlen, das auch als Zinsen bezeichnet wird. Die Zahlung der Zinsen erfolgt jedoch gemeinsam mit der Rückzahlung des Kredits in monatlichen Schritten, die Raten genannt werden. Das Existenzdarlehen findet schließlich seinen Abschluss durch die Unterzeichnung eines Darlehensvertrags, an der beide Parteien beteiligt sind.

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