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Die Geschichte der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung beginnt 1989. Die Familienversicherung löste damals die Mitversicherung durch eine Krankenversicherung ab. Durch die Familienversicherung haben die Familienangehörigen des Versicherungsnehmers eigene Ansprüche gegenüber der Krankenversicherung.
Im Gegensatz zur Privaten Krankenversicherung ist die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei.
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