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Die Familienversicherung gehört zu den vorgeschriebenen Leistungen staatlicher Krankenkassen. Sie wird gewährt, wenn die versicherte Person und die mitversicherten Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Stiefkinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder ihren Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands haben, wenn die Familienversicherten nicht über eine eigene Krankenversicherung verfügen, nicht von der Versicherungspflicht befreit sind, nicht selbstständig tätig sind und kein Einkommen erwirtschaften, welches mehr als 345 Euro monatlich einbringt. Familienversicherungen befinden sich inzwischen auch unter den Produkten privater Krankenersicherungsträger, wobei die Versicherten im Krankheitsfall eine umfassendere Versorgung in Anspruch nehmen können.
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