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Bei der Berufsunfähigkeit handelt es sich um eine Verhinderung der Ausübung des erlernten Berufes, die auf eine schwere Erkrankung, eine Behinderung oder einen Unfall zurückzuführen ist. Da die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestrichen wurde, ist es zwingend ratsam, so schnell wie nur möglich, selbst die Vorsorge zu übernehmen. Sobald eine Festhellung über eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit durch eine ärztliche Untersuchung stattgefunden hat, erhalten die Betroffenen Leistungen aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, durch welche sie den gewohnten wirtschaftlichen Standard beibehalten können.
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