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Die Finanzierung der Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung anbietet, passiert nur über die Beiträge der Versicherungsnehmer. Die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt dem Grundsatz der Beitragssatzstabilität. Über diesem Grundsatz liegt aber die Forderung an die gesetzliche Krankenkasse die Finanzierung der medizinischen Versorgung ihrer Mitglieder zu jeder zeit gewährleisten zu können.
Die Finanzierung der medizinischen Versorgung ist für die gesetzliche Krankenkasse aber nur möglich, wenn sie die Beiträge an die Marktpreise, der immer älter werdenden Gesellschaft und der steigenden Leistungsbeanspruchung im Alter anpasst.
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