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Die private Krankenversicherung nimmt die Finanzierung ihrer Leistungen über die Beiträge der Versicherungsnehmer vor. Für die Finanzierung der steigenden Leistungsbeanspruchung im Alter baut die private Krankenversicherung Altersrückstellungen auf, die den Beiträgen entnommen werden. Außerdem wird die Finanzierung durch einen gesetzlich festgelegten 10 prozentigen Zuschlag auf die Beiträge unterstützt.
Die private Krankenkasse bringt die Finanzierung der medizinischen Versorgung ihrer Mitglieder letztlich auch durch die Verzinsung der Beiträge auf.
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