Finanzierungslücke

Werden Geldeinnahmen durch den Verkauf von Gütern nicht versteuert, so liegt eine Finanzierungslücke vor. Geldeinnahmen, die nicht versteuert werden, wo also eine Finanzierungslücke vorliegt, werden als Schwarzgeld bezeichnet. Bei Verdacht auf eine Finanzierungslücke durch Schwarzgeld schaltet sich das Finanzamt ein. Das vorsätzliche Herbeiführen einer Finanzierungslücke durch Steuerhinterziehung ist strafbar. Deswegen sollte sich auch jeder an einen Steuerberater wenden, von denen es sehr viele gibt. Sie findet man auch über den Weg des Internets, wo so manche Steuerberater eine eigene Homepage haben.


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Welche Steuerberater gut sind, das erfährt jeder in Foren, wo unter anderem auch über solche Themen gesprochen werden kann. Ratschläge geben vor allem Menschen, die in dieser Hinsicht bereits Erfahrungen gesammelt haben. Sie können sagen, ob ein bestimmter Steuerberater das bieten kann, was er verspricht. Einige werden gelobt, andere hingegen verflucht. So ist es nun mal auf dem hartumwitterten Wirtschaftsmarkt.

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