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Dass Kreditgeschäfte bisweilen mit Stress verbunden sein können, das weiß wohl der ein oder andere. Schließlich handelt es sich oft um riesige Summen, die eine Last für jeden Beteiligten darstellen. Das ist besonders bei einem Baudarlehen verbunden, welches an eine Grundschuld gekoppelt werden kann. Unter der Grundschuld wird in der Regel ein dingliches Recht verstanden, aus einem Grundstück eine Geldzahlung zu fordern. Dieses Recht erhält der Gläubiger dann, wenn der Schuldner nicht mehr seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.
Meistens wird die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen, doch manchmal ist auch die zusätzliche Ausstellung einer Urkunde möglich, mit der das ganze Geschäft flexibler wird. Wenn in der Grundschuldurkunde Eintragungen fehlen, kann man von Formfehlern sprechen. Formfehler in der Grundschuldurkunde machen deren Gebrauch unwirksam. Formfehler in der Grundschuldurkunde dürfen nur vom Notar korrigiert werden. Gegen Formfehler der Grundschuldurkunde kann Klage erhoben werden. Bei einer Umschreibung im Grundbuch wird eine Formfehler wieder geheilt.
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