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Freiberufler sind Menschen, die nicht zu den gewöhnlichen Arbeitnehmern gehören. Sie üben in der Regel einen künstlerischen, einen wissenschaftlichen oder einen journalistischen Beruf aus und müssen sich selber um Aufträge kümmern. Typisch für Freiberufler ist, dass sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Folglich besteht für Freiberufler keine Pflicht zur Rentenversicherung. Dennoch können sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund versichern. Eine Alternative ist die private Altersvorsorge, zu welcher ohnehin geraten wird.
Selbst der Staat hat sämtliche Modelle geschaffen, welche Anreize enthalten. Wer zum Beispiel eine Riester- oder eine Rürup-Rente abschließt, profitiert von staatlichen Zulagen und von der Möglichkeit, die monatlichen Aufwendungen steuerlich geltend zu machen. Darüber hinaus gibt es diverse private Rentenversicherungen, die ebenfalls abgeschlossen werden können. Diese sind an verschiedene Angebote gebunden, die von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen jeweils anders sind. Aus diesem Grund lohnt sich ein kostenloser und unverbindlicher Versicherungsvergleich.
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