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Ein freiberuflicher Kameramann fällt bei den selbständigen Tätigkeiten, die frei ausgeführt werden unter den Bereich journalistische Tätigkeit, wenn er für das Fernsehen die Bildberichterstattung übernimmt. Dadurch wirkt er an der Ausgestaltung der aktuellen Berichterstattung. Ein freiberuflicher Kameramann kann sich seine Auftraggeber selbst aussuchen. Somit kann ein freiberuflicher Kameramann auch sein Honorar zum großen Teil selbst beeinflussen.
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