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Freiberuflichkeit liegt dann vor, wenn man eine selbständige Tätigkeit ausführt, die nicht die rechtliche Form eines Unternehmens hat und nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Als Freiberuflichkeit kann man wissenschaftliche, künstlerische, pädagogische, beratende und unterrichtende selbständige Tätigkeiten bezeichnen. Ein Beruf in Freiberuflichkeit unterliegt nicht der Gewerbesteuer.
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