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Freie Makler sind neben den amtlichen Maklern an den Börsen zum Handel zugelassen. Alle auch amtlich gehandelte Wertpapiere dürfen freie Makler vermitteln. Außerdem übernehmen freie Makler den Freiverkehr oder die Kursfeststellung im Optionshandel. Freie Makler werden vom Börsenvorstand zugelassen.
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