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Freiwillig krankenversichert sind Selbständige, Freiberufler und Arbeitnehmer deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (46.800 Euro im Jahr 2005) liegt. Ist jemand aus dieser Berufsgruppe in einer Krankenversicherung für 49 € monatlich - php">gesetzlichen Krankenversicherung, so gilt er als freiwillig krankenversichert. Jemand der freiwillig krankenversichert ist zahlt in der Regel keinen besonderen monatlichen Beitrag. Der Beitrag von jemand der freiwillig krankenversichert ist errechnet sich, wie bei jedem gesetzlich Versicherten in Abhängigkeit seines Einkommens. Selbständige, die freiwillig krankenversichert sind sollten allerdings beachten, dass die Beitragsbemessungsgrenze als ihr Gewinn zur Berechnung des Beitrag angenommen wird. Selbst dann, wenn durch die selbständige Tätigkeit eigentlich kein Gewinn erzielt wird. Die Krankenkassenbeiträge privater Versicherer richten sich... mehr Für Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb... mehr Die BIG als Krankenkasse vorgestellt
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