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Beamte, Selbständige, Freiberufler und Arbeiter, deren Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2005: 46.800 Euro) liegt sind nicht durch eine gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert. Diejenigen dieser Berufsgruppen, die dennoch durch eine Krankenversicherung für 49 € monatlich - de/content/gesetzliche-krankenversicherung.php">gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, gelten als freiwillige Versicherte. Freiwillige gesetzlich Versicherte Selbständige sollten darauf achten, dass ihnen zur Beitragskalkulation ein Einkommen in Höhe der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze angerechnet wird. Die gesetzliche Krankenversicherung räumt für freiwillige Versicherte keine besonderen Leistungen oder Beiträge ein. Der Arbeitgeberzuschuss zu einer gesetzlichen Krankenversicherung... mehr Die Kosten für die medizinische Versorgung... mehr Wer Mitglied einer gesetzlichen mehr Auch Beamte haben einen Anspruch auf... mehr Bremen ist, genauso wie Hamburg und... mehr
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