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Selbständige, Freiberufler und Beamte sowie Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze (46.800 Euro im Jahr 2005) sind nicht pflichtversichert. Wenn jemand aus dieser Berufsgruppe allerdings in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist, gilt das als freiwillig krankenversichert. Um allerdings freiwillig krankenversichert zu werden muss man einen kurzen Zeitraum zu Beginn der selbständigen bzw.
freiberuflichen Tätigkeit nutzen um dies zu tun. Wer als Selbständiger oder Freiberufler erst einmal privat versichert ist wird auch nicht nachträglich freiwillig krankenversichert.
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