Freiwillige Krankenversicherung bei der DEVK

Eine freiwillige Krankenversicherung bedeutet sich durch eine gesetzliche Krankenversicherung versichern zu lassen, obwohl man nicht versicherungspflichtig ist. Selbständige, Beamte, Freiberufler und Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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viando.de/content/versicherungspflichtgrenze.php">Versicherungspflichtgrenze (2005: 46.800 Euro) die bspw. bei der privaten Krankenversicherung DEVK versichert sein könnten, können auch als freiwillige Versicherte in eine gesetzlichen Krankenversicherung eintreten. Selbstständige und Freiberufler haben aber nur ein kurzen Zeitraum am Anfang der selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit um eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen, ansonsten können sie nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.

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