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Die freiwillige Krankenversicherung erfüllt innerhalb des deutschen Gesundheitswesens ihren Zweck. Denn sie ist eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung als auch der privaten Krankenversicherung, welche nur ganz bestimmte Personen Gebrauch machen können. Zu ihnen gehören neben Selbständigen und Freiberuflern auch Beamte und Studenten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Dieselben Personengruppen sind auch berechtigt, die freiwillige Krankenversicherung abzuschließen. Das Besondere an der feiwilligen Krankenversicherung ist, dass sie eine Nähe sowohl zu der gesetzlichen als auch zu der privaten Krankenversicherung aufweist.
Mit der gesetzlichen Krankenversicherung verbindet sie der Umfang der Leistungen, die nahezu identisch sind. Ähnlichkeiten mit der privaten Krankenversicherung liegen insofern vor, als auch die freiwillige Krankenversicherung an Tarife gebunden ist. Innerhalb derer gibt es Mindestbeiträge, die der Versicherte zahlen muss, ob er nun ein Selbständiger, ein Freiberufler oder ein Beamter ist. Wich hoch die Mindestbeiträge sind, das ist in jedem Fall anders.
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