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Zu einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer Krankenkasse kann es nur in bestimmten Situationen kommen. Normalerweise sind alle Arbeitnehmer in Rahmen der Sozialversicherung abgesichert, wobei die Krankenversicherung eine gesetzliche und somit eine Pflichtversicherung ist. Die freiwillige Versicherung wird dann abgeschlossen, wenn man entweder einen bestimmten Status hat, nämlich den des Selbständigen, der Freiberuflers, des Studenten bzw. des Beamten, oder zwar erwerbstätig ist, die Beschäftigung jedoch eine geringfügige ist. Was die freiwillige Krankenversicherung selbst anbelangt, so weist sie hinsichtlich der Leistungen die gleichen Merkmale auf wie die gesetzliche Krankenversicherung.
In Bezug auf die Beiträge ähnelt sich hingegen der privaten Krankenversicherung, da diese nach Tarifen geordnet sind. Die Tarife sehen von Personengruppe zu Personengruppe jeweils verschieden aus, wobei Studenten von den günstigsten Tarifen profitieren. Allerdings steigen auch die Tarife für Studenten, sobald diese das 30. Lebensjahr erreichen. Wie hoch die Beiträge letztendlich werden, das hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab.
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