Freiwillige Versicherung für Gewerbetreibende

Als Mitglieder der Wirtschaftskammer sind Gewerbetreibende pflichtversichert. Somit gibt es keine freiwillige Versicherung für Gewerbetreibende. Eine freiwillige Versicherung ist für Nicht-Versicherungspflichtige, die sich dennoch in einer gesetzlichen Versicherung versichern lassen wollen. Die Versicherungspflicht bei Gewerbetreibenden entfällt, wenn die Umsätze aus der Tätigkeit unter 22.000 Euro liegen. In diesem Fall wäre eine freiwillige Versicherung für Gewerbetreibende möglich.


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