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Beamte, Selbständige, Freiberufler und Arbeiter, deren Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2005: 46.800 Euro) liegt sind nicht durch eine gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert. Diejenigen dieser Berufsgruppen, die dennoch durch eine Krankenversicherung für 49 € monatlich - de/content/gesetzliche-krankenversicherung.php">gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, gelten als freiwillige Versicherte. Freiwillige gesetzlich Versicherte Selbständige sollten darauf achten, dass ihnen zur Beitragskalkulation ein Einkommen in Höhe der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze angerechnet wird. Die gesetzliche Krankenversicherung räumt für freiwillige Versicherte keine besonderen Leistungen oder Beiträge ein. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland... mehr Der Beitragssatz einer Krankenkasse – eine... mehr Um in der Gastronomie die Selbständigkeit... mehr Ein Versicherung Kündigungsschreiben muss in der... mehr Ärzte sind Menschen, die medizinische Dienstleistungen... mehr
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