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Alle neun österreichischen Bundesländer haben eine Gebietskrankenkasse. Fälle in denen keine Krankenkasse eintritt, leistet die Gebietskrankenkasse Versicherungsschutz. Außerdem gibt es neun Mitarbeitervorsorgekassen.
Der Begriff MV Beitrag steht für den Beitrag an die Mitarbeitervorsorgekassen. Der MV Beitrag ist an die jeweils zuständige Gebietskrankenkasse zur Weiterleitung an die Mitarbeitervorsorgekasse zu entrichten. Der MV Beitrag beträgt immer 1,53 Prozent.
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