Gebührenbefreiung Krankenkasse

Bis zum Jahr 2004 gab es im Deutschen Gesundheitssystem Gebührenbefreiung auf die notwendigen Rezepte durch die Krankenkasse. Seit dem 01. Januar 2004 ist diese Gebührenbefreiung aufgehoben und jeder dazu verpflichtet die Krankenkasse mit Zuzahlungen bis zu einer Maximalgrenze von 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens zu unterstützen. Ist dieser Zuzahlungsgrenzwert erreicht kann eine Gebührenbefreiung bei der Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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