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Die Gebührenordnung für Ärzte beinhaltet ein einheitliches Punktesystem anhand, der ein Arzt den Lohn seiner Leistungen berechnen kann. Für jede Leistung die Arzt erbringt schreibt die Gebührenordnung eine bestimmte Anzahl an Punkten die dann mit 5,82873 Cent multipliziert wird. Der sich so ergebende Gebührensatz wird dann vom Arzt noch einmal mit, ebenfalls in der Gebührenordnung festgelegten Sätzen, die den Schwierigkeitsgrad und den Zeitaufwand der Leistung beinhalten, multipliziert.
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