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Ärzte sind Menschen, die medizinische Dienstleistungen ausüben, wozu sie deswegen berechtigt sind, weil sie ein Medizinstudium erfolgreich absolviert haben. Wer ein Medizinstudium erfolgreich absolviert, erhält gleichzeitig die Zulassung zu einem Heilberuf. Von ihnen unterscheiden sich Heilpraktiker, die eine solche Zulassung nicht haben. Dennoch sind sie durch das Heilpraktikergesetz, das 1939 in Kraft trat, dazu berechtigt, Heilpraktikerleistungen anzubieten. Diese Leistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen, was für viele Grund genug ist, in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Denn die private Krankenversicherung garantiert Heilpraktikerleistungen, wobei das immer von dem jeweiligen Tarif abhängt. Für Heilpraktiker gibt es auch eine Gebührenordnung, aus der Hervorgeht, wie hoch die Kosten für welche Leistungen anfallen. Die Liste ist recht lang, weil es sich um Leistungen wie eine Untersuchung handelt, die das gewöhnliche Maß übersteigt, oder um eine eingehende Beratung. Mit der Gebührenordnung kann man sich zum Beispiel auf dem Portal www.heilpraktik.de befassen.
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