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In Deutschland existiert eine Zweiteilung des Krankenversicherungssystems. Es gibt einerseits die gesetzliche Krankenversicherung und andererseits die private Krankenversicherung. Arbeitnehmer müssen mit ihrem monatlichen oder jährlichen Bruttoeinkommen die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, um sich privat krankenversichern zu können.
Beamte, Selbstständige und Freiberufler können einkommensunabhängig der privaten Krankenversicherung beitreten.
Die Central PKV wurde 1913 in... mehr
Es gibt aktuell 238 deutsche gesetzliche... mehr
Durch ambulante... mehr
Die private... mehr
Unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien kann ein... mehr