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Hängt eine gesundheitliche Störung mit der Zahnfüllung Amalgam zusammen, ist die prvate Krankenversicherung laut einem Gerichtsurteil dazu verpflichtet die Kosten einer Ersatzfüllung aus einem anderen Material zu übernehmen. Das Gerichtsurteil hat für die private Krankenversicherung auch dann Wirkung, wenn der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Amalgam-Zahnfüllung mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist.
Zur Kostenübernahme durch die private Krankenkasse bedarf es laut dem Gerichtsurteil des Amtgerichts Frankfurt am Main keinen medizinischen Nachweis.
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