Geringfügig Beschäftigt Krankenversicherung Beitrag

Als geringfügig Beschäftigter erhält man aus den vom Arbeitgeber zu zahlenden pauschalen Beiträgen zur Krankenversicherung keinen Anspruch auf Krankenversicherungsschutz. Für privat versicherte geringfügig Beschäftigte muss der Arbeitgeber keinen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag entrichten. Generell ändert sich bei einem 400-Euro-Job nichts an der Krankenversicherungssituation. Selbst eine Mitversicherung im Rahmen einer Krankenversicherung für 49 € monatlich -
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