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Die Beteiligung als Geschäftsführer an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung schließt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht aus. Es gibt zwei Gründe für eine Versicherungsfreiheit für einen Geschäftsführer einer GmbH. Zum Einen, wenn der Gesellschaftsgeschäftsführer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Zum Anderen, wenn der Gesellschaftsgeschäftsführer einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen hat und die anderen Gesellschafter überstimmen oder Beschlüsse der Gesellschaftsversammlung verhindern kann.
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