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Unter einem Gesellschafterdarlehen, auch beteiligungsähnliches Darlehen genannt, steht die projektgerechte Kapitalhingabe im Vordergrund. Die vertragliche Ausgestaltung des Gesellschafterdarlehen sollte sowohl für den Gesellschafter als auch den Firmeninhaber gerecht sein. Folgende Punkte sind für ein Gesellschafterdarlehen relevant: eine Beteiligungsähnlichkeit kann bejaht werden und der Garantienehmer verpflichtet sich, mögliche Mittel langfristig zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sollte ein Gesellschafterdarlehen auch einen moderaten Zinssatz enthalten. Auch eine ausländische Firma kann ein Part des Gesellschafterdarlehen sein.
Was die Rückzahlungsmodalitäten eines Gesellschafterdarlehens anbelangt, so unterscheiden sie sich von denen, die für gewöhnliche Darlehen typisch sind. Meistens gibt es bei der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens mehr Spielraum, der eine Vereinfachung darstellt. Weitere Informationen zu dem Thema Gesellschafterdarlehen findet man im Internet auf Seiten, die sich mit dem Finanz- bzw. Kreditwesen beschäftigen.
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