Gesetz Berufsunfähigkeit

Von Gesetz her gibt es, seit der Rentenreform von 2001, keine staatliche Absicherung im Falle der Berufsunfähigkeit. Personen, die gesundheitlich bedingt an der Ausübung ihres erlernten Berufes verhindert sind, bleiben sich selbst überlassen. Daher ist es dringend zu empfehlen, die Vorsorge rechtzeitig selbst zu übernehmen. Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von einer Vielzahl verschiedener Versicherer angeboten, deren Preise, Leistungen und Konditionen erhebliche Unterschiede aufweisen. Den effizientesten Schutz zu günstigen, vorteilhaften Tarifen können Sie schnell und ohne Aufwand durch einen kostenfreien, unabhängigen Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherungen im Internet finden.


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