Gesetzlich Berufsunfähigkeitsversicherung

Seid der Rentenreform zum 01.01.2001 gibt es keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Nur noch vor dem 02.01.1961 Geborene haben bei Berufsunfähigkeit den Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Diese ist aber an diverse Bedingungen geknüpft, fällt äußerst gering aus und kann den Betroffenen jederzeit durch den Verweis auf irgendeine andere Tätigkeit entzogen werden. Alle Personen, die später geboren wurden gehen ohnehin leer aus. Somit wurde die Absicherung für den Fall der gesundheitlich bedingten Verhinderung an der Ausübung des erlernten Berufes von staatlicher Seite vollkommen den Bürgern aufgelastet.


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