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Seid der Rentenreform des Jahres 2001 gibt es keine gesetzliche Absicherung für den Fall Berufsunfähigkeit. Nur noch vor dem 02.01.1961 Geborene haben bei Berufsunfähigkeit den Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Diese ist aber an diverse Bedingungen geknüpft, fällt äußerst gering aus und kann den Betroffenen jederzeit durch den Verweis auf irgendeine andere Tätigkeit entzogen werden. Alle Personen, die später geboren sind, gehen ohnehin leer aus. Somit wurde die Vorsorge für die gesundheitlich bedingten Verhinderung an der Ausübung des erlernten Berufes von staatlicher Seite vollkommen den Bürgern aufgelastet.
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