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In der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung seid der Rentenreform zum 01.02.2001 nicht mehr enthalten. Nur noch Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren wurden, haben einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, die aber sehr dürftig ausfällt und im Zusammenhang mit welcher sie auf jede andere Tätigkeit verwiesen werden können. Alle später Geborenen gehen, sobald sie gesundheitlich an der Ausübung einer Tätigkeit, die ihrer Qualifikation entspricht, verhindert sind, vollkommen leer aus. Daher ist es ratsam, so früh wie möglich selbst vorzusorgen.
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