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Die gesetzliche Krankenkasse beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Jedes Mitglied zahlt einen Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse. Diese zahlt daraus die Kosten die dem einzelnen Versicherungsnehmer durch Krankheit und Unfälle entstehen. Die Höhe der Beiträge kalkuliert die gesetzliche Krankenkasse anhand der Höhe der Einkommen der Mitglieder. Die Gehälter werden durch die gesetzliche Krankenkasse bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit prozentual mit Beiträgen belastet.
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