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Was gesetzliche Krankenkassen sind, wissen vor allem die Arbeitnehmer, die eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ausüben. Denn sie stellen die Klientel der gesetzlichen Krankenkassen dar, welche eine medizinische Grundversorgung im Krankheitsfall garantieren. Was die Zahl der existierenden Krankenkassen anbelangt, so ist diese groß. Jeder Arbeitnehmer kann sich selber für eine entscheiden, wobei bei der Entscheidung die Leistungen als auch die Beitrage die größte Rolle spielen. Mittlerweile sind aber die Krankenkassen nicht mehr autonom hinsichtlich der Bestimmung des Beitragssatzes, sondern sind auf die Entscheidung des Gesetzgebers angewiesen.
Seit Januar 2009 legt dieser den Beitragssatz fest, und zwar einheitlich. Im Anfangsjahr lag dieser bei 15,5 %, was sich jedoch im nächsten Jahr ändern wird. Denn es wurde nun beschlossen, dass der Beitragssatz um 0,6 % gesenkt werden solle. Somit werden die Versicherungsnehmer im Jahr 2010 entlastet, was natürlich zu deren Freude ist.
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